Neue Corona Verordnung Sport macht den Weg frei für die Wiederaufnahme des Trainings

Gern möchten wir euch über die aktuellen Neuerungen/Lockerungen im Rahmen der Corona-Verordnungen und dessen Handhabe informieren. Ab dem 01.07.2020 gelten die neue und völlig überarbeitete allgemeine Corona-Verordnung und die neue Corona-Verordnung Sport. Sie ersetzen ab diesem Zeitpunkt die bisherige allgemeine Corona-Verordnung und die separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Mit dieser Verordnung sind wesentliche Lockerungen verbunden.

Was ist neu?

  1. In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
  2. Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
  3. Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.

Auf Grund dieser Neuerungen kann der reguläre Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden. Der Vorstand ist bereits in Kontakt mit der Stadt, zur Genehmigung weiterer Trainingseinheiten. Sobald die Genehmigung vorliegt werde wir euch informieren.