Seit dem heutigen Tag gilt in Baden-Württemberg die Corona-„Alarmstufe“. Das hat die Landesregierung am gestrigen Dienstag bekannt gegeben.

Für den Basketballsport gelten demnach ab sofort die folgenden Regelungen.

Trainings- und Übungsbetrieb:

  • Es gilt die 2G-Regelung. Der Zutritt und die Teilnahme ist nur für geimpfte oder genesene Personen gestattet.
  • Ausnahme: Beschäftigte Personen wie Trainer*innen und Hausmeister*innen. Diese müssen an jedem Präsenztag einen aktuellen Antigen-Testnachweis vorlegen.
  • Aktive Sportler*innen und Trainer*innen sind während des Trainings und in den Duschräumen von der Maskenpflicht befreit.

Spielbetrieb:

  • Es gilt die 2G-Regelung. Der Zutritt und die Teilnahme ist nur für geimpfte oder genesene Personen gestattet.
  • Nach aktuellem Kenntnisstand besteht hier KEINE Ausnahme für Trainer*innen und sonstige Mitwirkende (siehe § 4 Abs. 3 Punkt 9 b CoronaVO Sport).
  • Bei Spielen sind lediglich die Spieler*innen, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen von der Maskenpflicht befreit. Alle anderen Personen (Kampfrichter*innen, Zuschauer*innen usw.) müssen stets eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G bestehen nach wie vor für symptomfreie Schüler*innen, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. Diesen Personen ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet. Nicht-immunisierte Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, benötigen einen negativen Antigentest.