Im Bodenseekreis gilt ab heute die Alarmstufe II.
Seit dem heutigen Tag gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona Verordnung. Eine neue Corona Verordnung Sport wird vermutlich zeitnah folgen.
Folgende neuen Regelungen sind für uns relevant:
Was ist neu?
- Der Stufenplan wurde um die „Alarmstufe II“ erweitert.
- Sportveranstaltungen sind in der Alarmstufe II zulässig, wobei der Zutritt nur immunisierten BesucherInnen nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.
- Trainings- und Übungsbetrieb in den Hallen ist in den Alarmstufen zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt nicht gestattet ist.
- Für volljährige SchülerInnen gelten die gewöhnlichen 2G+-, 2G- bzw. 3G-Zutrittsregelungen. Sie können nicht mehr den Schülerausweis vorlegen um Zutritt zu erhalten.
- Test-, Genesenen- oder Impfnachweise müssen überprüft werden. Die Prüfenden müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument im Original abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.