In Baden-Württemberg gilt seit heute die sogenannte „Warnstufe“. Diese wird durch die Landesregierung ausgerufen, wenn die Covid-19-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
Für den Bereich des Vereinssports in geschlossenen Räumen bedeutet dies, dass die 3G-Regelung mit der Einschränkung gilt, dass nicht geimpfte und nicht genesene Teilnehmer sowie Besucher nun einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen müssen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich von der Pflicht, ein Testergebnis vorzulegen, befreit. Daher ergibt sich für den Jugendbereich keine Veränderung.
Sämtliche Regelungen des BBW und seiner Bezirke für den Senioren- und Jugendspielbetrieb (insbesondere zu Spielverlegungen) bleiben durch diese Änderung unberührt. Für den Spielbetrieb im Bereich des BBW und seiner Bezirke gelten nach wie vor die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs wird durch die Warnstufe nicht beeinträchtigt. Jede gesunde Person hat nach wie vor die Möglichkeit, an Basketballspielen teilzunehmen.
Weitere Informationen zur Corona-Warnstufe finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.